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Auf Armeslänge, oder: Wie Sie Ihr angeknackstes Image retten können, Frau Reker!

Der Shitstorm will nicht enden, und das auch aus gutem Grund: die Äußerung, Frauen hätten „zu Fremden eine Armlänge Distanz zu halten, innerhalb der eigenen Gruppe zu bleiben und sich von dieser nicht trennen zu lassen“, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten: Peinlich für einen Oberbürgermeister, peinlich für eine Frau, peinlich für die heutige Zeit.

Das Deutsche Sexualstrafrecht und die „Armeslänge“

POberbürgermeisterin Henriette Reker demonstriert die Armeslängeeinlich für die heutige Zeit ist auch das Deutsche Sexualstrafrecht. „Armeslänge“ und „Nein“ sagen reichen nämlich nicht aus. Laut Sexualstrafrecht dürfen sich Sexualstraftäter wissentlich über den erklärten Willen ihrer Opfer hinwegsetzen: Das geht aus einer Fallanalyse des „Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe“ (bff) über die bestehenden Schutzlücken in der Anwendung des deutschen Sexualstrafrechts bezüglich erwachsener Betroffener eindeutig hervor.

In einer Analyse von 107 Fällen schwerer sexueller Übergriffe hat der bff anhand von Einstellungsbescheiden und Freispruchsbegründungen Strafverfolgungshindernisse der materiellen Rechtslage bei sexualisierter Gewalt herausgearbeitet. In allen analysierten Fällen geschahen sexuelle Übergriffe gegen den eindeutigen und dem Täter verbal zur Kenntnis gebrachten Willen des Opfers. Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder Verurteilung durch das Gericht blieben in allen analysierten Fällen aus.

Darüber hinaus erfüllt laut Sexualstrafrecht ein Mann, wenn er – wie vielfach an Silvester in Köln geschehen – eine Frau unsittlich begrapscht, keinen Straftatbestand. Eine Frau, die ihm danach eine knallt, aber sehr wohl. Denn das ist laut Gesetz Körperverletzung, sofern es nicht im exakt gleichen Moment wie die Belästigung passiert. Der Täter wird auf diese Weise zum Opfer, denn in der Sekunde der Ohrfeige hatte er von der Frau abgelassen, was also im juristischen Sinne unschuldig. Und die Frau? Sie wird zum Täter gemacht und juristisch belangt.

Das ist ein Skandal – und für Sie, Frau Reker, eine gute Möglichkeit, in der Krise wieder Land zu gewinnen. Mein Tipp als Medientrainerin: Setzen Sie sich für eine Reform des Sexualstrafrechts ein und treten Sie damit an Öffentlichkeit und Medien! Engagieren Sie für ein Sexualstrafrecht, das Frauen wirkungsvoll schützt! Das ist dringend überfällig! Und wird auch Ihnen helfen, Ihr Image wieder aufzupolieren und Rücktrittsforderungen Einhalt zu gebieten.

(07.01.2016)